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Bilaterale Verträge III

EU-Recht für die Schweiz?


Die Schweiz muss weiterhin mit der Europäischen Union (EU) verhandeln, nur in welcher Form, das wird die Zukunft weisen. Bild: Marcel auf Pixabay


Um was geht es bei der dynamischen Rechtsübernahme von EU-Regeln durch die Schweiz? Gute Frage, aber nicht ganz einfach zu beantworten. Ein Erklärungsversuch.


2021 lehnte die Schweiz ein von der EU favorisiertes Rahmenabkommen ab. Gemäss Bundesrat hätte dieser Ansatz ein Abkommen hervorgebracht, in dem allgemeine Regeln, die für eine Vielzahl von Abkommen gelten, *«vor die Klammer gezogen» worden wären. Dies hätte, so der Bundesrat, eine erhebliche verwaltungstechnische Erleichterung gebracht. Anmerkung: *Etwas vor die Klammer ziehen bezeichnet eine Methode zur Strukturierung von Gesetzen.


Übergangslösung

Die Schweiz als auch die EU mussten nach 2021 neue Übergangslösungen finden. Der Bundesrat erarbeitete in der Folge für die verschiedenen Abkommen eigene institutionelle Regeln und setzte diese in die Tat um.

 

Binnenmarkt

Allerdings gibt es weiterhin bestehende Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen (Bilaterale Verträge 1 und 2). Das sind: Luft-/Landverkehr, Personenfreizügigkeit sowie die gegenseitige Anerkennung der *Konformitätsbewertung, daran gibt es derzeit nichts zu rütteln. Künftig sollen aber drei weitere Bereiche dazu kommen. Anmerkung: *Konformitätsbewertungen sind Verfahren, mit denen überprüft wird, ob ein Produkt, Prozess, System oder eine Dienstleistung bestimmte Anforderungen erfüllt.

 

Bilaterale III

Das Paket der bilateralen Verträge III beinhaltet eine dynamische Rechtsübernahme, ein Streitbeilegungsverfahren sowie neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (die CH- Landwirtschaft ist davon noch ausgenommen). Zudem ist die Wiederaufnahme des Regulierungsdialogs im Finanzbereich sowie die Erhaltung und Fortführung des Kohäsionsbeitrags geplant (freiwilliger Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten).

 

Rechtsübernahme

Im Zuge der bilateralen Verträge III müsste die Schweiz die geänderten europäischen Rechtsnormen übernehmen. Dafür erhalten wir ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten, die wir im Rahmen der Binnenmarktabkommen gleichfalls übernehmen müssten («decision shaping» - Entscheidungsgestaltung). Aber die Schweiz könnte die Übernahme der geänderten EU-Vorschriften auch verweigern. In einem solchen Fall wäre die EU allerdings berechtigt, «verhältnismässige» Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen, was auch immer das heissen mag.

 

Keine Vorteile für die Schweiz

Die beihilferechtlichen Regelungen der EU gelten künftig für die Bereiche Luft-/ Landverkehr und Strom. Das hätte zur Folge, dass sich die Schweiz in diesen Branchen keine Wettbewerbsvorteile mehr durch staatliche Subventionierung gegenüber Mitbewerbern aus der EU verschaffen darf, damit im Binnenmarkt ein «evel playing field» (Chancengleichheit) gewährleistet ist.

 

Weiter verhandeln

Es gibt diverse Ströme in unserem Land, welche die Schweiz lieber schon heute als erst morgen in der EU sehen. Es ist unbestritten, dass wir weiter verhandeln müssen, aber in welcher Form, darüber gilt es künftig zu entscheiden. Die Abkommen zu den Bilateralen III wurden am 2. März 2026 in Brüssel unterzeichnet. Aber auch hier hat das Volk wohl das letzte Wort, denn die SVP liess bereits durchblicken, dass sie das Referendum ergreifen wird.

 

Fazit

Ich denke, ein EU-Beitritt kommt für uns nach wie vor nicht in Frage, genauso wenig wie die Übernahme von EU-Recht, denn ein solches Vorgehen könnte zum Bumerang werden, bei dem die Schweiz am Ende in die Röhre blickt. Grundsätzlich sind wir auf einem guten Weg. Aber dem Bundesrat und der EU sei geraten, ihre «Päcklipolitik» zu überdenken, denn auch kleinere Schritte führen am Ende zum Ziel. Und es wäre von Vorteil, wenn die Politiker/innen nicht immer so geschwollen daherreden, damit auch der einfache Bürger versteht, um was es eigentlich geht. Wie heisst es doch so schön: «Was der Bauer nicht kennt, dass frisst er nicht.»

 

Das Zitat der Woche

Politiker, die immer die Wahrheit sagen, gibt es nicht. Sonst wären sie nicht Politiker geworden. Mark Twain, US - Schriftsteller, 30.11.1835 – 21.4.1910

 

Musik-Tipp der Woche

The Sweet: «Hell Raiser» aus dem Jahre 1973. Uralt, passt aber doch (ironisch) schön zum Thema.

 

https://www.youtube.com/watch?v=aecNqcN-hjw&list=RDaecNqcN-hjw&start_radio=1

 

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Dany Kammüller, March 12, 2026 11:08 PM